Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Abrissarbeiten ohne Entsorgungsleistungen, Transporte bis 750 kg, Baustellenlogistik, Verkauf von Baumaschinen, An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Verkauf von Industrie- und Handelswaren, sofern diese keiner Erlaubnis bedürfen, Einbau von genormten Baufertigteilen sowie Maklertätigkeit gemäß § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO.