Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Maklertätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gewerbeordnung, und zwar insbesondere der Erwerb, die Vermietung, die Verwertung und Vermittlung von mobilen Wirtschafts- und Investitionsgütern, die Vermittlung des Abschlusses von Miet- und Leasingverträgen, der Abschluss von Beratungsverträgen im Leasing- und Investitionssektor, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Vermietung beweglicher und unbeweglicher Sachen aller Art stehen; darüber hinaus ist Gegenstand des Unternehmens der Einzel- und Großhandel einschließlich E-Commerce mit Geschenkartikeln