Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Programmen für Computer und ähnliche Geräte; der Erwerb und der Weiterverkauf von Software für Computer und ähnliche Anlagen; die Vermittlung, der An- und Verkauf von Programmen, Anlagen im Bereich der Computerbranche; der Handel mit Computern und Peripheriegeräten. Gegenstand ist weiter Photovoltaik- und Umwelttechnik, der Vertrieb von Fertighäusern und allen Nebengebäuden, der Vertrieb von Natursteinheizungen und deren Zubehör, das Design im Internet von Homepages und deren Nebenprodukten, die Vermittlung von Baufinanzierung und dazugehörigen Tilgungsprodukten. Die Ausübung von weiteren Geschäften wird nicht ausgeschlossen.