Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung von Grundstücken
Gegenstand
1. die treuhänderische Aufnahme von Darlehen für Rechnung von BOTAG-Darlehnfonds, die Weiterleitung der Darlehen an diese Fonds sowie die Geschäftsführung und Vertretung der Fonds.
Eine Tätigkeit als Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes ist nicht Gegenstand des Unternehmens;
2. die Beteiligung und Geschäftsführung an Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck.