Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Geschäftsführung und die Verwaltung von geschlossenen Immobilien-Fonds. Insbesondere vertritt die Gesellschaft die Gesellschafter geschlossener Immobilien-Fonds bei Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen, die die Gesellschaft betreffen und gibt Erklärungen (etwa im Zusammenhang mit Gesellschafterwechsel, dem Erwerb, der Begründung von Wohnungseigentum) für solche Gesellschafter ab und nimmt sie entgegen. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen und sich an anderen Unternehmen des gleichen oder ähnlichen Geschäftszweige in jeder geeigneten Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft betreibt kein Einlagengeschäft und schafft keine Finanzinstrumente im eigenen Namen für Dritte an und veräußert solche auch nicht. Sie verwahrt auch nicht für andere Wertpapiere, betreibt kein Geschäft von Kapitalanlagegesellschaften (§ 6 Abs. 1 InvG) und verwaltet kein Investmentvermögen nach §§ 7 Abs. 2, 2 Abs. 1 InvG). Genehmigungsbedürftige Geschäfte nach § 34c GewO sind nicht Gegenstand der Gesellschaft.