Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Völkerverständigung und der Bildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Entwicklungs- und friedensbezogene Bildungs- und Informationsarbeit in Deutschland und Europa, Austausch von Informationen über Deutschland und das Ausland, welche sich auf internationale Zusammenarbeit und Völkerverständigung beziehen und Interkulturelle Begegnung, Kommunikation und Qualifizierung. Dies geschieht wiederum durch: Sammeln, Aufbereitung und Verbreitung von themen- und zielgruppenorientierten Informationen und Bildungsmaterialien, Durchführen von themen- und zielgruppenorientierten Workshops, Seminaren und Kongressen unter Einbeziehung ausländischer Besucher, Zusammenarbeit mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen, welche dem Sinne dieser Satzung dienliche Ziele verfolgen.