Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vergleich von Produkten und Dienstleistungen, deren Verkauf und/oder Vermittlung sowie Erbringung von Dienstleistungen und Beratungen auf diesem Gebiet sowie die Publizistik mit allen Medien, nicht jedoch eine Tätigkeit nach der Makler- und Bauträgerverordnung und keine Herstellung sonstiger genehmigungspflichtiger Produkte.