Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Software in den Bereichen strategische Unternehmenskommunikation und Marketing sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäftstätigkeiten.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt oder geeignet sind und dabei auch Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu gründen sowie Unternehmensverträge jeder Art abzuschließen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.