Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Privatpersonen und Gesellschaften insbesondere von in- und ausländischen Internet-, Technologie- und Marketingprojekten sowie der Erwerb, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland und eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Genehmigung, insbesondere nach dem KWG, dem KAGB und/oder nach der GewO, bedürfen.