Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Haushaltsbetreuung, Hausbewirtschaftung, Pflegedienstleistungen und Seniorenbetreuung sowie die Vermittlung von Personal in diesen Bereichen; Durchführung von Inkassodiensten; Vertrieb von Hard- und Software sowie in diesem Zusammenhang auftretende Beratungstätigkeiten, Ausführung und Vermarktung von Druck- und Layoutarbeiten, Durchführung von Lebens- und Firmenberatungen (unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten nach § 34 c GewO sowie nach dem Kreditwesengesetz), Vermittlung von Schulungen aller Art; Planung, Durchführung und Organisation von Events.