Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobiliengeschäfte aller Art, insbesondere der An- und Verkauf und die Sanierung von Immobilien durch Vergabe an Unternehmer und/oder Subunternehmer - unter Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34 c GewO - sowie der Handel mit Wertpapieren aller Art ohne Fremdmittel, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte unter Ausschluss der Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.