Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die ganzheitliche Konzeption, Beratung, Ausstattung und Realisation von Fernseh- und Eventproduktionen, Lichtinstallationen sowie die Ausstattung von Studios und Veranstaltungsorten mit Licht-, Bühnen- und Broadcastequipment, inklusive dem Ankauf und Verkauf von Equipment für solche Zwecke im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann zu diesem Zwecke auch andere Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere solchen der Medienbranche gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen.