Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Betreuung und Beratung von Kunden in Finanz- und Vermögensfragen aller Art. Dazu zählen: Die Beratung und Vermittlung von Wertpapieren aller Art unter einem Haftungsdach gemäß § 2 Absatz 10 KWG; die Vermittlung von Versicherungen aller Art. Dabei ist das Unternehmen als Versicherungsmakler gem. § 34d Abs. 1 GewO tätig; der Nachweis und die Vermittlung von lmmobilien-/Grundstückskaufverträgen gem. § 34c GewO, von Mietverträgen über Wohn- und Geschäftsräume und von Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke; die Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalter; der Nachweis und die Vermittlung von Finanzierungen; die Vermittlung von Bausparverträgen; die entgeltliche Beratung im Hinblick auf Vermögensanlagen; ausgeschlossen ist eine allgemeine Steuerberatung und eine allgemeine Rechtsberatung; die Vermittlung und die in deren Zusammenhang vorgenommene Beratung von Schiffsbeteiligungen, Immobilien-, Medien- und Leasingfonds; die Vermittlung und die in deren Zusammenhang vorgenommene Beratung von Anteilen an Venture-Capital- und Private-Equity-Fonds.