Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und der Handel von und mit Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, der Erwerb und der Handel von und mit bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland, das Halten von Vermögensgegenständen aus vorgenannten Bereichen, deren Verwaltung, Vermietung, Verpachtung und sonstige Fruchtziehung, die Veräußerung der Vermögensgegenstände oder die Verwertung in sonstiger Weise, die Vermittlung von Finanzierungen jedweder Art sowie von Grundstücken. Finanztätigkeiten gem. KWG werden nicht ausgeführt. Weiterer Geschäftsgegenstand ist der Handel bzw. Vertrieb von Kunstgegenständen aller Art, der Vertrieb von Beteiligungen an allen Galerien und sonstigen Kunsthandelshäusern, die Vermarktung von Kunstschaffenden jeglicher Art, die Organisation von Kunstmessen und Ausstellungen sowie Beratungsleistungen jeglicher Art.