Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien. Außerdem der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen über sowie die Verwaltung von Immobilien zum Zwecke deren Nutzung im eigenen wirtschaftlichen Interesse. Tätigkeiten gem. § 34c der Gewerbeordnung (GewO) sind ausgeschlossen.