Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss sowie der Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen; Lieferung und Dienstleistungen verschiedener Art, insbesondere von Waren zur Errichtung, Modernisierung, Renovierung und Ausstattung von Gebäuden und Wohnungen sowie haushaltsnahe genehmigungsfreie Dienst- und Handwerksleistungen. Die Gesellschaft darf alle Tätigkeiten ausüben, die mit dem Unternehmensgegenstand in Beziehung stehen und diesen befördern, insbesondere die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen für Bau- und Baunebenleistungen sowie die Vermittlung des Abschlusses und den Abschluss von Verträgen zur Verwaltung von Immobilien und die Verwaltung von Immobilien.