Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Beteiligungen an Personengesellschaften sowie die Ausreichung und Verwaltung von Darlehen aus eigenen Mitteln, soweit es sich hierbei nicht um genehmigungspflichtige Bankgeschäfte handelt. Ferner die Übernahme der Geschäftsführung für andere Gesellschaften gegen Entgelt, ausgenommen die Einnahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Publikumsgesellschaft.