Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Bereitstellung von Finanzinformationen durch Druckerzeugnisse, sonstiger Trägermedien, Telefonmehrwertdiensten und medialer Inhalte über Online-Dienste sowie die Bereitstellung von Werbeplattformen, die Vermittlung von Werbeanzeigen in Medienträgern aller Art und der Handel mit Luxusfahrzeugen.