Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die wirtschaftliche Betreuung von Investitionsvorhaben, die Vorbereitung, Durchführung und Verwaltung von Investitionsvorhaben einschließlich der treuhänderischen Verwaltung von Vermögenswerten, die Beteiligung an Gesellschaften, die derartige Investitionen tätigen, die Übernahme der persönlichen Haftung sowie der Geschäftsführung oder Geschäftsbesorgung in derartigen Gesellschaften sowie die Vermittlung von Beteiligungen an solchen Gesellschaften oder von sonstigen Kapitalanlagen.