Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die berufsmäßige Beratung sowie Durchführbarkeitsstudien zur Gründung von Firmen und ein sich anschließendes administratives Training. Diese Tätigkeiten werden im In- und Ausland ausgeführt. Die akademische und kulturelle Beratung und Dienstleistung für die ausländischen
Märkte sowohl im In- als auch im Ausland. Der Handel im Bereich Import/Export von Werkzeugmaschinen, technologischen
Ausrüstungsgegenständen und Lebensmitteln. Die Tätigkeit im Bereich der Handelsvertretung von deutschen Firmen im Ausland
und von ausländischen Firmen in Deutschland. Hausverwaltung und Immobilienmanagement. An- und Verkauf von Immobilien sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen auf eigene Rechnung. Ferner die Geschäftsführung und Geschäftsbesorgung für andere Unternehmen und Verwaltung und Management eigenen Vermögens. Tätigkeiten nach § 34 c GewO sind ausgeschlossen.