Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, Lizenzierung und Handel von und mit Medieninhalten und Medienrechten jeder Art, deren wirtschaftliche Verwertung in jeder Form, die Beratung von Unternehmen in Medien-, Strategie- und Managementfragen, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.