Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf, die Verwaltung, Vermittlung, Vermietung und Vermarktung von Immobilien sowie die Makler- und Bauträgertätigkeit, Börsenhandel, Erstellung von Informationsmedien für den Geschäftsbereich, Eventmanagent , Unternehmensberatung, Veranstaltungen, Schulungen und Coaching zum Thema finanzielle Bildung sowie der Um- und Ausbau von verwalteten und eigenen Immobilien.