Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Besitz und die Verwaltung eigener Immobilien, von Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, die Errichtung von Gebäuden auf diesen Grundstücken und die Verwertung und kommerzielle Nutzung dieser Grundstücke und grundstücksähnlicher Rechte und der Gebäude, insbesondere durch Leasing, Vermietung, Verpachtung und Verwertung, vornehmlich in Zentraleuropa und insbesondere in Berlin. Eine Tätigkeit gemäß § 34c Gewerbeordnung ist ausgeschlossen. Weiter die Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Verwaltung dieser Beteiligungen und die Übernahme der Geschäftsführung, ausgenommen die Beteiligung in Form von Bankgeschäften.