Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Gesellschaften im In- und Ausland und die Übernahme der Geschäftsführung, die Übernahme der persönlichen Haftung als Komplementärin an einer oder mehreren Gesellschaften, die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen an Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist oder deren persönliche Haftung sie übernommen hat. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.