Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen zwischen der Gesellschaft und a. der Martin-Luther-Krankenhausbetrieb GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 249 B), b. der Evangelische Elisabeth Klinik Krankenhausbetriebs gGmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 99182 B).
Errichtung, der Erwerb, die Beteiligung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne von § 95 SGB V und/ oder ähnlichen Einrichtungen zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung, der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, insbesondere der integrierten Versorgung. Soweit mehrere Medizinische Versorgungszentren betrieben werden, müssen jeweils die individuellen gesetzlichen Voraussetzungen für jedes MVZ erfüllt sein.