Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Hard- und Softwareentwicklung und -vertrieb, die Unternehmensberatung, die Finanzdienstleistungen und Immobiliendienstleistungen, die Finanzdienstleistungen in Form der Erarbeitung von Marketingstrategien, die Immobiliendienstleistungen in Form der Erarbeitung von Konzepten einschließlich der Hausverwaltung. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten, sofern eine Genehmigung nicht eingeholt wird.