Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
- Kauf, Erwerb und Veräußerung von Immobilien
- Generalübernehmer für die Sanierung von Neu- und Altbauten und denkmalgeschützten Objekten/Immobilien durch Vergabe dieser als Ausbauleistung an Dritte/Ausbaufirmen
- Ausführung von Bautenschutz- und Holzschutzarbeiten
- Verlegung von Oberbodenbelägen ab Rohbetondecke wie Parkett-, Dielen- und Bodenbelägen jeder Art
- Herstellen von Unterkonstruktionen für Fußbodenaufbauten
- Verrichtung und Vergabe von Trockenbauarbeiten
- Handel mit allen Gütern und Stoffen, die dem vorgenannten Firmenzweck und dessen Erweiterung dienen
- Übernahme von anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie Neugründung.