Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Ausstellung von Kunstwerken, wie Gemälden, Skulpturen und Installationen aus privaten Sammlungen, um diese somit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb einer Kunsthalle oder anderer entsprechend geeigneter Räumlichkeiten.