Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Finanz- und Immobilienservice, Bestandskontrollenservice, Vermittlung und Vertrieb von Werkverträgen, Vermittlung von Einrichtungen von Baulichkeiten; An- und Verkauf von Immobilien; Handel mit Fahrzeugen aller Art; Beteiligung an Fremdunternehmen; Verwaltung von Fremd- und Eigenimmobilien mit Ausnahme der nach § 34 c Gewerbeordnung genehmigungsbedürftigen Geschäfte; Vermittlung von Handelsgeschäften; Betreiben von Hilfsgeschäften, insbesondere Versicherung, Lagerung und Verwertung; Verwaltung von eigenen Vermögenswerten, Übernahme von Treuhandaufgaben und Verwertung der Vermögenswerte von Dritten durch Ankauf von Forderungen, soweit diese nicht unter das Kreditwesengesetz fallen; An- und Verkauf von Wertgegenständen; Finanzierung des eigenen Geschäftsbetriebs, Anlageverwaltungs- und Vermietungsgesellschaft.