Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermögenscontrolling, nicht jedoch die Verwaltung fremden Vermögens,
(Um-) Strukturierung des Privat- und/oder unternehmerischen Vermögens,
Testamentsvollstreckung,
Erbringung von Unterstützungsleistungen für Testamentsvollstrecker bei Abwicklungs- und Dauertestamentsvollstreckungen,
Übernahme der Trägerschaft unselbständiger Stiftungen sowie
Erbringung von Unterstützungsleistungen für Stiftungen.