Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel, der Import und Export von und mit Waren verschiedener Art, insbesondere für die Möbelindustrie sowie die erlaubnisfreie Wirtschafts- und Unternehmensberatung.
Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und die Entwicklung eigener Immobilien.