Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vorbereitung, die Koordinierung, die Durchführung, die Überwachung und die Analyse klinischer Prüfungen. Die Gesellschaft vermittelt insbesondere das Datenmanagement und die Kommunikation zwischen Sponsoren von klinischen Prüfungen (Arzneimittelherstellern), den koordinierenden Prüfern, den Prüfern (Ärzte) und, soweit vorhanden, Ethik- Kommissionen oder ähnlichen Institutionen und Einrichtungen. Des Weiteren überwacht die Gesellschaft insbesondere klinische Prüfungen in den Prüfungsphasen I-IV und unterhält Klinische Monitore (clinical research associates), welche die klinischen Prüfungen überwachen. Die Gesellschaft sammelt statistische Daten und bereitet diese auf für die Analyse von Patientenbehandlungen und Produktstudienergebnissen.