Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsleistungen aller Art für die nationalen und internationalen Börsen, für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und sonstige Unternehmen sowie die Erbringung von Schulungsleistungen für die Mitarbeiter der vorgenannten Institutionen, nicht jedoch die Erbringung von Bank-, Finanzdienstleitstungs- und Börsengeschäften. Die Erstellung, der Betrieb und die Verwertung von Software sowie die Erbringung von EDV-Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit den zuvor genannten Dienstleistungen stehen. Von den EDV-Dienstleistungen ausgenommen sind sämtliche Netzwerk-, Hardware- und Personal-Computer-Installationen. Der Handel mit Getränken wie Wein.