Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die umfassende Beratung von Unternehmen und öffentlichen Institutionen im In- und Ausland, insbesondere auf den Gebieten Strategie, Organisation, Bewertung, Mergers & Acquisitions, Sanierung und Operations, nicht jedoch die Rechtsberatung, Steuerberatung oder Anlageberatung; der Handel von Wein und Spirituosen.