Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Abwicklung, Projektierung und Koordinierung von Endstellen-, Montage-, oberirdischem Leitungsbau- und Tiefbauverträgen mit Störungsbeseitigung sowie der Durchführung aller im Zusammenhang damit stehenden und diesem Geschäftszweck dienenden Geschäfte, die Vergabe von Herstellungs-, Installations-, Service- und Wartungsarbeiten; der Groß- und Einzelhandel mit fernmeldetechnischen Anlagen und Geräten, der Vertrieb und die Vermittlung von Mobilfunk- und Festnetzdienstleistungen. Ferner: Die Beteiligung an anderen Unternehmen aller Rechtsformen, insbesondere als vollhaftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften.