Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Immobilien, Immobilienfondsanteilen, die Vermittlung von Verträgen zum Vertrieb in Deutschland zugelassener lnvestment-Fonds-Anteile und Vermittlung von Verträgen an Banken aus dem europäischen Wirtschaftsraum.
Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte im Sinne von § 1 Gesetz uber Kapitalanlagengesellschaften (KAGG).