Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Akquirierung und Nachweis/Vermittlung von Immobilien sowie die Einrichtung und Bereitstellung von Büroräumen und technischen Büroarbeitsplätzen sowie Vergabe des Namensrechts an angeschlossene freie Makler. Die Gesellschaft darf Geschäfte nach § 34c GewO tätigen.