Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Betreuung und Verwaltung von Immobilien aller Art, inklusive der Ausübung der für die Betreuung von Immobilien anfallenden Dienstleistungen (Reinigungs- und Hausmeisterdienstleistungen). Der Erwerb, Verkauf sowie die Vermietung von Immobilien.
Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die nach § 34 c Gewerbeordnung genehmigungspflichtig sind.