Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Herstellung, der Groß- und Einzelhandel mit Fahrrädern im weitesten Sinne, sowie Zubehör, Ersatz- und Einzelteilen, die Reparatur und der Service an Zweirädern und ähnlichen Fahrzeugen.
Des Weiteren zählen dazu: Handel mit Büchern, Zeitschriften und Textilien, Verleih und Vermietung von Fahrrädern, Zubehör und Anhängern,
Vermittlung von Reisen insbesondere Fahrradreisen.