Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betriebswirtschaftliche Beratungs- und Dienstleistungen für Dritte im In- und Ausland sowie für Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts auf den Gebieten: Unternehmensmanagement/-entwicklungen/-strategien, Aufbau und Ablauforganisationen, Machbarkeitsstudien, Konzeptionsanalysen für Investitionen, Businesspläne und Marketing. Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Abwicklung von Insolvenzverfahren zur Unterstützung des Insolvenzverwalters oder des Schuldners und die Vermietung (nicht im Rahmen von genehmigungspflichtigen Leasingverträgen) von EDV-Anlagen. Ausgeschlossen sind Rechts- und Steuerberatung sowie Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO.