Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel von Gebrauchsgütern aller Art, der Holz- und Bautenschutz, insbesondere das Erkennen und Beurteilen von Schäden an hölzernen Bauteilen, vorbeugender Holzschutz gegen Pilze und Insekten, die Beseitigung von Pilzen und Insekten, Abdichtungen, Isolierungen und
Schwammsanierung im vorgenannten Bereich, sämtliche Fliesenarbeiten, Trockenbauarbeiten und Maler- und Lackierarbeiten sowie die Verwaltung von Immobilien, Beratung im handwerklichen Bereich sowie Planung und Projektierung. Beratung von Dritten in lrnmobiliensachen unter Ausschluss von Tätigkeiten gem. § 34 c GewO.