Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung sowie Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes, ferner die Beratung und Projektierung von Immobilienvorhaben. Geschäfte gemäß § 34 c GewO sind ausgeschlossen. Ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Gründung anderer Unternehmen, jeweils im eigenen Namen und nicht für Dritte.