Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die kleingärtnerisch-gemeinnützige Förderung und Betreuung der Kleingärtner und Garagenbesitzer auf dem Grund und Boden der Gesellschaft (Bahndammgelände). Hauptzweck ist dabei die Sicherung der Aufbauten und Anpflanzungen der Gesellschafter auf ihrer Parzelle/Garage. Eine Gewinnerzielung wird nicht angestrebt. Ferner der Erwerb und die Verwaltung von eigenem Grund und Boden für die kleingärtnerische Nutzung sowie zur Freizeitgestaltung und Erholung.