Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretungsbefugnis abweichend regeln.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gestaltung und Durchführung von Formaten und Plattformen für Medien einschließlich der Fernsehproduktion sowie die Gestaltung und Durchführung von Events sowie lndustriedesign sowie Kommunikation und Werbung. Hiermit zusammenhängende Dienstleistungen im Bereich Medienproduktion, Designgestaltung und Produktion, Public Relations, Marketing und Vertrieb, Pressearbeit, Konzeptentwicklung und Durchführung, Interessenvertretung, Personaldienstleistungen (ohne erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung) und vergleichbare Agenturleistungen sind ebenfalls Gegenstand des Unternehmens. Ferner Herstellung und Vertrieb von Speiseeis und anderen Lebensmittelprodukten und die Durchführung aller damit zusammenhängenden und den Geschäftszweck fördernder Geschäfte.