Der Vorstand besteht aus mindestens einer und höchstens vier Personen. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von CAD CAM und ähnlichen Techniken, der Handel mit Dental-Produkten, die Forschung und Entwicklung von Materialien und Verfahren, die Beteiligung an Unternehmen der Dentalbranche, die Herstellung von Zahnersatz und Vorprodukten sowie die Schulung in diesem Bereich.