Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Verwaltung eigener Immobilien und die Übernahme von Unternehmensbeteiligungen im Immobilienbereich im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG und nach § 34 GewO.
Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung.
Innenraumgestaltung, Gestaltungsberatung.
Ferner der Erwerb und die Verwaltung von sowie der Handel mit Unternehmensbeteiligungen aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem KWG und nach § 34 GewO.