Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die An- und Vermietung, die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes und alle damit zusammenhängenden Geschäfte sowie der Erwerb von Immobilien und deren Instandsetzung, Modernisierung und Sanierung. Neuerrichtung eigener Immobilien und deren Verkauf. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung (Makler) sind ausgeschlossen.