Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf von Grundstücken und Gebäuden jeder Art sowie deren Umbau, Ausbau, Instandsetzung und Modernisierung sowie deren Vermietung, Aufteilung in Wohnungseigentum, Verwertung und Veräußerung, und zwar auch von Gebäudeteilen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung werden von der Gesellschaft nicht ausgeübt.