Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gewinnung, Auswertung und Verbreitung von Informationen epidemiologisch/statistischer Art, insbesondere über alle mit Tabak und Rauchen zusammenhängenden Fragen. Neben der Übernahme und ggf. Weiterleitung von Forschungsaufträgen gehört auch die Beschäftigung mit tabakspezifischen Fragestellungen aus dem nichtwissenschaftlichen Bereich.