Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen oder Teilen davon und/oder ihre sendemäßige und sonstige Verwertung; Herstellung von Filmen aller Art und/oder ihre Verwertung; Herstellung sonstiger Medienproduktionen und/oder ihre Verwertung und allen mit diesen Zwecken zusammenhängenden oder verwandten Geschäften sowie Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.